Die Kopernikanische Akademie ist eine neue Einrichtung im System der polnischen Wissenschaft.
Es ist eine internationale Korporation, die zur Hälfte aus polnischen und zur Hälfte aus ausländischen Wissenschaftlern besteht.

Sie ist auch das Hauptzentrum für die Umsetzung des Nationalen Kopernikus-Programms.

Die Hauptaufgaben der Akademie umfassen:

  • die Verleihung der Kopernikus-Preise,
  • die Beaufsichtigung und Unterstützung der Aktivitäten der Nikolaus-Kopernikus-Hochschule,
  • die Koordinierung des Botschafterprogramms der Internationalen Kopernikanischen Akademie und die Durchführung des Kopernikus-Weltkongresses.

Die Akademie stützt sich auf fünf Säulen, die den Bereichen der Leistungen von Nikolaus Kopernikus entsprechen und die Grundlage für die Organisation der Kammern der Akademie bilden. Diese sind: Astronomie, Wirtschaft, Recht, Medizin sowie Theologie und Philosophie.

Organisatorischer Rahmen

Das Gesetz über die Kopernikanische Akademie, legt den allgemeinen organisatorischen Rahmen der Akademie fest, der letztendlich in der von der Generalversammlung der Kopernikanischen Akademie verabschiedeten Satzung der Akademie präzisiert werden soll — unter dem Vorbehalt, dass die erste Satzung vom Premierminister gegeben wird.

Die Aktivitäten der Akademie werden sich auf ausgewählte Forschungsbereiche konzentrieren, die durch die thematische Bandbreite der folgenden Kammern bestimmt werden:

  • Kammer für Astronomie, Mathematik und Naturwissenschaften,
  • Kammer für medizinische Wissenschaften,
  • Kammer für Wirtschaftswissenschaften und Management,
  • Kammer für Philosophie und Theologie,
  • Kammer für Rechtswissenschaften.

Es handelt sich also um Wissenschaftsbereiche, die sich mit den Kernbereichen der Forschungstätigkeit des Namenspatrons der Akademie überschneiden. Darüber hinaus wird die Akademie die sechste Kammer umfassen, die die Preisträgern der Kopernikus-Preise zusammenbringen wird.

Die Akademie wird aus höchstens 120 Personen bestehen, die vom Präsidenten der Republik Polen auf Antrag einzelner Kammern der Akademie ernannt werden. Jeder Kandidat muss eine schriftliche Empfehlung von mindestens zwei bestehenden Mitgliedern und die Unterstützung der gesamten Kammer erhalten. Die erste Gruppe von Akademiemitgliedern (nicht mehr als die Hälfte der vollen Besetzung jeder Kammer) wird vom Präsidenten der Republik Polen auf Antrag des Ministers für Bildung und Wissenschaft ernannt.